Wollen Sie „Mehr Netto vom Brutto" Wirklichkeit werden lassen? Von einer Lohn- oder Gehaltserhöhung um 100 Euro kommen beim Arbeitnehmer im Idealfall gerade einmal 64 Euro an. Der Rest geht durch Steuer und Sozialversicherung verloren. Durch geschickte Gestaltungen ergeben sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber große Optimierungsmöglichkeiten. Die einschlägigen Bestimmungen sind jedoch umfangreich und nicht einfach zu handhaben.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die "Nettolohnoptimierung" umsetzen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Steuerfreie Einnahmen
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Umzugskosten
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Übungsleiter- und Funktionärsfreibetrag
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„Funktionärsfreibetrag“
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Werkzeuggeld und Berufskleidung
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Typische Berufskleidung
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Sammelbeförderung
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Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung
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Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung
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Sachprämien
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Vermögensbeteiligung
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Private Nutzung betrieblicher PCs und TK-Geräte
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Durchlaufende Gelder
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Trinkgelder
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Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Pauschale Versteuerung
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Mahlzeitengestellung im Betrieb
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Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen
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Erholungsbeihilfen
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Verpflegungsmehraufwendungen
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Überlassung von PCs durch den Arbeitgeber
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Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Pauschalierung nach § 37b EStG
Sachbezüge
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Bewertung von Sachbezügen
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Einzelbewertung von Sachbezügen
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Amtliche Sachbezugswerte
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Durchschnittswerte
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Rabattfreibeträge
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44-Euro-Sachbezugsgrenze
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Warengutschein
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Tankkarten
Fahrt- und Reisekosten
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Job-Tickets
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Firmenwagenüberlassung
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Reisekosten
Darlehensgewährung
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Arbeitgeberdarlehen
Doppelte Haushaltsführung
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Allgemeines
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Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung
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Fahrtkosten
Pauschalierung bei Beschäftigungsverhältnissen
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Geringfügige Dauerbeschäftigung
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Kurzfristige Beschäftigung
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Beschäftigungsverhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft